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Sterbehilfe: Welche Hilfe ist erlaubt?
Online-Vortrag und Diskussion mit der ehemaligen SPD-Spitzenpolitikerin Ingrid Matthäus-Maier
Damit ist der rechtliche Zustand aus der Zeit vor dem 6.11.2015 wieder hergestellt, also keine Strafbarkeit der Sterbehilfe. Da das Gericht zwar die Strafbarkeit der Sterbehilfe ablehnt, wohl aber eine Regulierung der Sterbehilfe dem Gesetzgeber erlaubt, hat Gesundheitsminister Spahn aufgefordert, Vorschläge dafür zu machen. Da er in seinem Brief fast nur die Befürworter der verbotenen Regelung anschreibt, nicht aber die – vor allem – säkularen Verbände, die das Verfassungsgerichtsurteil durch ihre Beschwerden herbeigeführt haben, steht zu befürchten, dass mit einer neuen Regelung die Straffreiheit unterlaufen werden soll.
In einer öffentlichen Online-Veranstaltung schildert die Politikerin und Juristin Ingrid Matthäus-Maier (gbs-Beirat), die sich schon frühzeitig gegen eine Kriminalisierung der Sterbehilfe eingesetzt hat, das Zustandekommen der Vorschrift, den Meinungsstreit, und macht Vorschläge, wie es weitergeht und wie sich Bürgerinnen und Bürger gegen eine restriktive Regulierung der Sterbehilfe wehren können.
Die Zugangsdaten zur Veranstaltung können angefordert werden unter:
presse@saekluare-sozis.de
Wo: | Online-Veranstaltung |
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Wann: | Do 16. Jul 2020, 19:00 |
Veranstalter: | Säkulare Sozis https://www.saekulare-sozis.de/ |