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Podiumsdiskussion: Schlussmachen mit der Bevormundung - Selbstbestimmung am Lebensende

2015 wurde das Selbstbestimmungsrecht am Lebensende durch den Gesetzgeber stark eingeschränkt. Am 10. Dezember 2015 trat das "Sterbehilfeverhinderungsgesetz" in Kraft (Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB)). Welche Möglichkeiten der Selbstbestimmung bleiben schwerkranken Menschen? Darüber soll bei der Podiumsdiskussion mit Vertretern unterschiedlicher, sicherlich auch kontroverser Positionen diskutiert werden. Wir veranstalten diese Podiumsdiskussion zusammen mit der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e.V.

Die (DGHS) ist eine Bürgerrechtsbewegung und Patientenschutzorganisation, die sich seit ihrer Gründung im Jahr 1980 dem lebenslangen Selbstbestimmungsrecht des Menschen verpflichtet fühlt. Ihren Mitgliedern hilft die DGHS beim Erstellen und falls nötig beim Durchsetzen der Patientenverfügung. Auf politischer Ebene setzt sich die DGHS für eine umfassende gesetzliche Regelung der Sterbebegleitung und -hilfe ein.

Die Giordano Bruno Stiftung weist auf das Gebot der Neutralität des Staates in Fragen der Weltanschauung (religiöser wie nichtreligiöser Art) hin und zeigt auf, dass dieses Gebot in Politik, Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung vielfach missachtet wird. Die GBS stellt fest, dass nur ein weltanschaulich neutraler Staat kann gewährleisten kann, dass seine Bürgerinnen und Bürger in Freiheit und Gleichheit leben können und nicht aufgrund ihrer Weltanschauung diskriminiert werden.

"Durch die Verabschiedung des § 217 StGB machte der Bundestag den Staat zum strafrechtsbewehrten Durchsetzer einer religiösen Weltanschauung. Der Gesetzgeber folgte ausweislich der öffentlichen Stellungnahmen maßgeblicher Politikerinnen und Politiker der christlichen Sittenlehre und erhob deren Werte zur allgemeinverbindlichen Norm – noch dazu gegen den erklärten Willen von 80 Prozent der Bürgerinnen und Bürger. Rationale, evidenzbasierte und allgemein akzeptierbare Gründe wurden vom Gesetzgeber für die neue Strafnorm nicht vorgelegt." so Michael Schmidt-Salomon.

Stattdessen will der Gesetzgeber die Angebote von Palliativmedizin und Hospiz stärken und glaubt, dadurch würden Schwerkranke und Sterbende menschlich und medizinisch so gut betreut, dass der Wunsch, danach selbstbestimmt seinem Leben ein Ende zu machen, verschwindet. Der Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung und der Hospize ist natürlich sehr zu begrüßen und wird auch von den Veranstaltern dieser Podiumsdiskussion ausdrücklich unterstützt und gefordert. Das Angebot an palliativmedizinischer und hospizlicher Begleitung reicht jedoch bei weitem noch nicht aus und ist weiter auszubauen.

Beide Organisationen, die Giordano Bruno Stiftung und die (DGHS), setzten sich darüber hinaus, für das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende ein, das auch die Möglichkeit beinhaltet, sein Leben selbstbestimmt und unter vernünftig geregelten Bedingungen zu beenden.

Darüber diskutieren der Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung und DGHS Präsident Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher (Ethiker), Vizepräsident der DGHS Prof. Robert Roßbruch (Jurist), Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Dr. Michael Schmidt-Salomon (Autor und Philosoph), Hans-Jürgen Schnurr (kaufmännischer Leiter Hospiz Kafarnaum Baden-Baden), Harald Stiller (Klinikpfarrer, Leiter des Instituts für Klinischen Seelsorgeausbildung in Heidelberg), und Dr. med. Nikolai Wezler (Chefarzt der Klinik für Innere  Medizin und Geriatrie am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus in Speyer und Mitarbeit bei der Palliativmedizinischen Akademie Mannheim).

Im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Freiheit leben - mit Recht?".

Eintritt 8 € (erm. 6 €)

Freitag, 8. November 2019 um 19.00 Uhr
Europahalle
Karl-Benz-Saal
Hermann-Veit-Straße 7
(Haltestelle "Europahalle" oder "Welfenstraße")
76135 Karlsruhe