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Bundesweiter Aktionstag zum International Safe Abortion Day in Karlsruhe

Grundversorgung – Egal wo

Egal ob auf dem Land oder in der Stadt, von der Privatpraxis bis zum katholischen Krankenhaus: Schwangerschaftsabbrüche müssen flächendeckend verfügbar sein. Dazu muss sichergestellt werden, dass überall qualifiziertes medizinisches Fachpersonal vor Ort ist. Als Standardeingriff muss der Schwangerschaftsabbruch daher auch grundlegender Bestandteil von Lehre und Forschung sein. Behandelnde Ärzt*innen brauchen unverzüglich Rechtssicherheit statt Kriminalisierung. Wir solidarisieren uns mit unseren Mitstreiter*innen der Pro-Choice-Bewegung, die weltweit für reproduktive Rechte auf die Straße gehen. Sei es in Niederbayern, Warschau oder anderswo – der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch gehört zur Grundversorgung.

Grundversorgung – Egal wer

Alle Schwangeren müssen das Recht auf und den Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch haben. Weder Alter, sozialer Status, Be_hinderung, Weltanschauung, rassistische Zuschreibungen, Aufenthaltsstatus, Sexualität oder Geschlechtsidentität dürfen dabei eine Rolle spielen. Deshalb muss der Schwangerschaftsabbruch eine Krankenkassenleistung werden, statt die finanzielle Last den ungewollt Schwangeren zuzumuten. Körperliche Selbstbestimmung ist ein grundlegendes Menschenrecht und muss daher genauso umfassend für Menschen, die schwanger werden können, gelten, wie für alle anderen auch!

Grundversorgung – Egal warum

Die Gründe, warum Menschen eine Schwangerschaft beenden möchten, sind vielfältig und die Entscheidung ist persönlich. Gesellschaftliche Moralvorstellungen, der Beratungszwang und die Kriminalisierung im Strafgesetz bauen einen großen Druck für Betroffene auf.

Wir fordern, dass Schwangere endlich als zurechnungsfähig anerkannt werden und selbstbestimmt über ihre Körper entscheiden können. Schluss mit Kriminalisierung und Zwangsberatung! Stattdessen brauchen wir:

  • eine niedrigschwellige Aufklärung über sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte
  • einen besseren Zugang zu Verhütungsmethoden insbesondere über die Finanzierung durch Krankenkassen
  • öffentlich geförderte Angebote einer freiwilligen, neutralen und leicht zugänglichen Schwangerschaftskonfliktberatung